Erbschaft-, Schenkungsteuer
Die Regelungen im Bezug auf die Erbschaft-, und Schenkungsteuer sind komplex und unterliegen einem ständigen Wandel. Zudem besteht neben der emotionalen Belastung zumeist auch eine Ungewissheit im Hinblick auf den Ablauf und die steuerliche Behandlung des übertragenen Vermögens.
Ehe Sie das Erbe annehmen oder auch ausschlagen, gilt es Variablen im Bezug auf die Zusammensetzung und Wertigkeit des Vermögens zu eruieren und bei der Bewertung einfließen zu lassen.
Gerade wenn Immobilienvermögen übertragen wird und weitere Miterben zu berücksichtigen sind, die Immobilie sanierungsbedürftig oder mit einer Hypothek belastet ist, gilt es genau abzuwägen und die Immobilie nicht isoliert, sondern als Teil des Ganzen zu bewerten. Hier gilt zu beachten, dass das zuständige Finanzamt binnen drei Monaten über die Erbschaft informiert werden muss, sofern das Erbe angenommen wird.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen zum Thema Erbschaft-, und Schenkungsteuer auf Immobilien:
- Optimierung der Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer auf Immobilien im Rahmen vorweggenommener Erbfolgen durch Schenkungen
- Steuerliche Beratung zur optimalen Nutzung von Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer
- Steuerliche Bewertung von Immobilien für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
- Abgabe von Schenkungsteuererklärungen und Erbschaftsteuererklärungen.
- Ausarbeitung von Einsprüchen gegen Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide
- Persönliche steuerliche Beratung